Das politische Berlin diskutiert die Idee eines Immunitätsausweises. Der „Corona-Pass“ soll bescheinigen, dass der Inhaber eine COVID 19-Erkrankung durchgemacht hat und deshalb immun gegen das Corona-Virus ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er damit auch nicht mehr ansteckend. Deshalb sollen Corona-bedingte rechtliche Einschränkungen für die Inhaber von Immunitätsausweisen stark gelockert, möglicherweise sogar ganz aufgehoben werden. Auf den ersten Blick ist das eine einleuchtende Idee. Schaut man genauer hin, kollidiert das Konzept eines Corona-Passes mit dem Grundgesetz. [---]