Das Urteil des OLG München in der Causa Pechstein (SchiedsVZ 2015, 40) hat die eingeführte Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit im Spitzensport in Frage gestellt. Es gibt ebenso wie der gemeinsame Referentenentwurf der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern und für Gesundheit für ein Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopG) aktuellen Anlass, die AntiDoping-Gesetzgebung im Spitzensport und die Praxis der Sportschiedsgerichtbarkeit in diesem Bereich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten näher zu beleuchten