An der Schnittstelle von Kollektiv- und Individualrechtsschutz wirft das Musterfeststellungsverfahren im Grundsätzlichen und im Detail mannigfache Fragen auf, die von der Prozessrechtswissenschaft aufzuarbeiten und von der Praxis zu bewältigen sind. Den Reigen eröffnen die Verfahrensmaxime und Prozesszwecke, es schließen sich Fragen des rechtlichen Gehörs des Verbrauchers, der dogmatischen Einordnung der Musterfeststellungsklage und der Bindungswirkung des Urteils an. Zu klären sind überdies Ungewissheiten über den aus Feststellungsziel und Lebenssachverhalt gebildeten Streitgegenstand, ferner sind abzugrenzen kollektive und individuelle Anspruchsvoraussetzungen und schließlich auszuloten Musterfeststellungsvergleich und -urteil. [---]