Der Bundesrat hat mit einem Gesetzesentwurf vom 17. Mai 2019 verschiedene Änderungen der VwGO vorgeschlagen. Für Ersatzansprüche gegen dieöffentliche Hand soll ein Adhäsionsverfahren im Verwaltungsprozess eingeführt werden. Zur Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Obergerichte erweitert werden. Außerdem sollen die Verwaltungsgerichte mit Zustimmung der Prozessparteien ein konzentriertes Verfahren führen können.Nicht zuletzt möchte der Bundesrat die Einrichtung spezieller Wirtschafts-und Planungsspruchkörper gesetzlich regeln. [---]