Die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages war in der Vergangenheit in rechtlicher Hinsicht selten von großem Interesse. In der politischen Debatte wurden zwar teils „leere Reihen“ im Plenum bemängelt, der weitgehende Kosens der Fraktionen in dieser Frage hat aber bislang dazu geführt, dass sich die Frage nach den rechtlichen Anforderungen an die Beschlussfähigkeit selten aktualisierte. In der letzten Zeit scheint sich dieser Konsens in Teilen aufgelöst zu haben. Das gibt Anlass, die Struktur der Regelungen über die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages eingehend zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen.