Schon seit geraumer Zeit wird eine Reform des Verbandssanktionsrechts diskutiert, jüngst hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen ersten Reformentwurf vorgelegt. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass Mechanismen zur Prävention von Unternehmenskriminalität keineswegs nur dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht vorbehalten sind, sondern sich auch im Zivil- und Wirtschaftsverwaltungsrecht finden. Effektiv lässt sich Unternehmens-kriminalität nur vorbeugen, wenn man sämtliche dieser Mechanismen und ihre Wechselwirkungen in den Blick nimmt. Erst dieser allzu häufig ausgelassene Schritt erlaubt einen unverstellten Blick auf Defizite im vorhandenen Regelungskanon und auf Ansätze zu ihrer Beseitigung.