Die subjektiven Rechte gehören zum festen Kernbestand des Rechts und sind zudem wichtige Bausteine öffentlich-rechtlicher Dogmatik. Gleichwohl sind sie als übergreifendes Grundlagenthema eher vernachlässigt. Stattdessen stehen regelmäßig anwendungsorientierte Detailfragen aus einzelnen Rechtsgebieten im Vordergrund. Mehrere unlängst erschienene Studien deuten allerdings darauf hin, dass nach längerer Abstinenz die Grundlagendimension der subjektiven Rechte wieder stärker ins Blickfeld der Rechtswissenschaft treten und eine Reform der im Spiegel der derzeit vorherrschenden Lesart viel zu unterkomplex gewordenen Lehre vom subjektiven öffentlichen Recht inspirieren könnte.