Die Neufassung von Art. 90 GG hat Öffentlich-Private Partnerschaften erstmals in den Text des Grundgesetzes eingestellt. Sie hegt Privatisierungen im Fernstraßenrecht normativ stärker als bisher ein, schließt die Beteiligung Privater bei Verwaltung und Bau der Bundesautobahnen aber nicht aus. Hier setzt der Beitrag an. Er analysiert die Reform der Fernstraßenverwaltung und die verbleibenden Optionen für Public Private Partnerships. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Rechnungshöfen werfen nicht selten ein kritisches Bild auf solche Partnerschaften und unterstützen damit den Trend zu einer Rückkehr des Öffentlichen. In der Praxis kommt es indes letztlich auf jeweils aufgaben- und situationsadäquate Projektgestaltungen an, die sowohl privatisierungs- als auch publizisierungsgeprägte Elemente aufnehmen und optimal miteinander kombinieren können.