Ende letzten Jahres hat die EU-Kommission zwei Vorschläge für Verordnungen zur Digitalwirtschaft vorgelegt: den Digital Services Act1 und den Digital Markets Act (DMA-E)2. Der Digital Services Act zielt auf ein harmonisiertes medienrechtliches Regime für alle Internet Service Provider, die Dienste an Empfänger in der Union erbringen. Es geht vor allem um ihre Verantwortung für Inhalte. Für manche Tätigkeiten wie etwa das Hosting von Daten wird ihnen unter näher geregelten Bedingungen Immunität gewährt, zugleich aber ein Verfahren ausgestaltet, das auf die Vermeidung und Entfernung illegaler Inhalte wie zB hate speech, Kinderpornographie oder urheberrechtswidrigen Materials ausgerichtet ist. Der Vollzug soll in den Händen der Behörden der Mitgliedstaaten liegen. Die folgenden Bemerkungen demgegenüber den Digital Markets Act.