Cyberabwehr hat Hochkonjunktur. Angesichts einer gewandelten Bedrohungslage infolge der Digitalisierung und Internationalisierung der Gesellschaft sowie zunehmender Hackerangriffe auf Behörden, Gerichte, Unternehmen und kritische Infrastrukturen wird verstärkt über die rechtlichen wie rechtspraktischen Voraussetzungen effektiver digitaler Gegenreaktionen – das so genannte Hackback – diskutiert. Der Beitrag zeigt ihre praktische Bedeutung als Teil eines ganzheitlichen Konzepts von Cybersecurity auf und skizziert ausgehend von einer begrifflichen Präzisierung den rechtlichen Rahmen für entsprechende nachrichtendienstliche Cyberoperationen. [---]