Die Äußerungen hoher Amtsträger können leicht zu einem Politikum werden. Werden sie, zumal in Wahlkampfzeiten, in Bezug auf den politischen Gegner abgegeben, stellen sie auch ein verfassungsrechtliches Problem dar. [---] In einer Vielzahl von Entscheidungen haben die Verfassungsund Verwaltungsgerichte jüngst die Reichweite der Äußerungsbefugnis von Kommunalpolitikern, Regierungsmitgliedern sowie des Bundespräsidenten abgesteckt und hierdurch die Dogmatik zur staatlichen Informationstätigkeit („Glykol“, „Osho“) um ein weiteres Anwendungsgebiet fortgeschrieben. Der Beitrag wagt den Versuch einer systematisch-kritischen Einordnung.