Das Wechselmodell gilt in Deutschland als die Königsdisziplin des Elternkonsenses. Es wird dann praktiziert, wenn Eltern nach der Trennung eine gleichberechtigt verantwortungsvolle Rolle für ihre Kinder einnehmen wollen und sich auf dieses Betreuungsmodell verständigen. Die richterliche Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ist (noch) nicht in Sicht, ebenso wenig wie dessen gesetzliche Verankerung. Doch wie sehen das unsere europäischen Nachbarn? Dieser Beitrag will einen vergleichenden Blick über die Grenzen erlauben.