Kinderrechte, selbst im Familiengerichtsverfahren, sind nach wie vor unterrepräsentiert. Sowohl im Familienrecht, Familiengerichtsverfahren, Kinder- und Jugendhilferecht und sogar im neuen Bundeskinderschutzgesetz dominiert der fürsorgerische, helfende, unterstützende Aspekt das Kind oder den Jugendlichen betreffend. Eigene Rechte und Ansprüche von Kindern und Jugendlichen (z. B. Gestaltungsrechte, Mitspracherechte, Antragsrechte) zur Stabilisierung der Persönlichkeit angesichts schwieriger Lebensbedingungen und der gesamten Lebenssituation stellen auch außerhalb des Gerichtsverfahrens die Ausnahme dar.