Analogien sind methodologisch hoch umstritten; sie bewegen sich an der Grenze der Gesetzesinterpretation. Dem methodologischen Streit um die Analogien unterliegt die Frage nach den Grenzen der Gesetzesinterpretation. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich eine Reihe von Verfassungsanalogien. Diese Analogien zum Verfassungsgesetz werden zwar nur selten ausdrücklich als solche bezeichnet, sie finden sich aber in einer Vielzahl von dogmatischen Konstruktionen in der Rechtsprechung – wie etwa der Erweiterung des Grundrechtsschutzes für Deutsche auf EU-Bürger oder der Annahme von Gesetzgebungskompetenzen des Bundes als Annex zu dessen geschriebenen Kompetenzen. Die Existenz derartiger Analogien zum Verfassungsgesetz verlangt nach Antworten auf die Fragen nach den Grenzen der Kompetenz zur Verfassungsinterpretation. Der Beitrag spürt diesen Grenzen nach – und schließt mit der Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht, die Annahme von Verfassungsanalogien zu explizieren und die sich darin spiegelnden Annahmen über die Grenzen der Kompetenz zur Verfassungsinterpretation zu reflektieren.