Die Affäre um Provisionen für Abgeordnete, die staatlichen Stellen Masken und andere Schutzausrüstung privater Unternehmen vermittelt haben („Maskenaffäre“), hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Der Bundestag hat nicht allein bestimmte Vermittler- oder Beratertätigkeiten verboten, sondern auch weitere Sachverhalte umfassend geregelt. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen im Einzelnen vor.