Der Sächsische Landtag hat im Februar 2021 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 eine Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Sie passt das sächsische Recht – zum Teil nach dem Vorbild des Bundesrechts – an veränderte Gegebenheiten an und reagiert auch auf die Herausforderungen, denen sich Abgeordnete und andere öffentliche Amtsträger verstärkt gegenübersehen. Einige der Neuregelungen empfehlen sich für die Übernahme in das Recht des Bundes und anderer Länder.