Der Deutsche Bundestag hat am 25.3.2021 mit Wirkung zum 1.1.2022 das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ (Lobbyregistergesetz) beschlossen, das der Bundesrat einen Tag später gebilligt hat. Damit findet eine mehrjährige Diskussion ihr (vorläufiges) Ende. Der folgende Beitrag beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grenzen und versucht eine erste Kurzkommentierung der neuen Regeln.