Der zunehmende Einfluss des Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft wird immer stärker wahrgenommen. Besonders augenfällig sind bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen skandierte Parolen, die mit antisemitischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten sowie entsprechenden Begleitumständen eine einschüchternde Wirkung erzeugen. [---] Dieser Aufsatz weist anhand aktueller Praxisbeispiele einen Weg, wie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG ein Verbot von Äußerungen bei rechtsextremen Versammlungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann. Er berücksichtigt neueste Rechtsprechung des VG Gelsenkirchen und des OVG Münster, die zT gleichermaßen in die vorgeschlagene Richtung weist.