Über die Regelung ihrer Finanzierung entscheiden die Parteien im Parlament selbst. Um ein Übermaß an Staatsgeld und die Diskriminierung möglicher politischer Konkurrenten zu verhindern, bedarf es der Kontrolle. Aber auch deren Ausgestaltung regeln die Parteien. Damit erweist sich die Parteienfinanzierung als zentraler Anwendungsfall der Grundfrage des Parteienstaats: Wer kontrolliert die Kontrolleure?