Upon request of the Committee on Petitions (PETI), the Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs commissioned the present study on Regulation 1049/2001 on access to documents with a twofold objective. First, to update the analysis conducted in a 2016 study for the PETI Committee with the latest developments in the case law of the CJEU and the activities led by the European Ombudsman since then – in particular focussing on access to legislative documents, documents relating to administrative proceedings, Court proceedings, infringement proceedings, protection of privacy, international relations, and special regimes. Second, to assess the possible future alignment of the Access Regulation with the evolving digital context, including a potential revision of the definition of document, access to user-friendly public registers and internet sites, access to agendas of officials and scheduled meetings with interest representatives, and access to videos of CJEU oral hearings. The research also incorporates illustrative and complementary cases and own initiatives by the European Ombudsman as indications of evolving challenges to institutional secrecy in the EU context.
Mehrfachsanktionierungen durch komplementär agierende Behörden sind in der EU zu einem ständigen Risiko geworden, seit der EuGH im Grundsatzurteil »Menci« eine Kumulierung von Sanktionen für vereinbar mit dem Doppelbestrafungsverbot des Art. 50 GRC erklärt hat. Dieses Risiko betrifft vor allem international tätige Wirtschaftsunternehmen. Zentrale Fragen des Ne-bis-in-idem-Schutzes harren bislang der Klärung: Zum einen die Bestimmung des idem bei Unternehmenstaten, die sich mitunter als mehrjährige Sorgfaltspflichtverletzungen mit vielfältigen Folgeverstößen darstellen; zum anderen Anwendbarkeit und notwendige Modifikationen der »Menci«- Rechtsprechung für grenzüberschreitende Fälle. Im Vorabentscheidungsverfahren Volkswagen Group Italia und Volkswagen AG bestand die Möglichkeit zur Aufarbeitung, die der EuGH indes nicht nutzt.
Mit der Verabschiedung der Verordnung der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz hat die Diskussion über die Regulierung dieser Technologien einen wichtigen Meilenstein erreicht. Sie etabliert ein komplexes Regelungsregime für diese Fragen und wird auch erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung haben. Im öffentlichen Sektor werden nämlich schon seit längerem die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wie auch die potenziellen Risiken intensiv in den Blick genommen. Aus dieser Perspektive erörtert der Beitrag Grundfragen der Verordnung und analysiert die Pflichten, die den administrativen KI-Einsatz betreffen. Dabei wird auch die Einbettung der KI-Verordnung in den Regelungsverbund mit der DSGVO und dem mitgliedstaatlichen Verwaltungsrecht untersucht.
Der Beitrag untersucht die Frage, ob es einer europäischen Methodenlehre zur Auslegung von EuGH-Entscheidungen für die richterliche Praxis bedarf. Er zeigt auf, dass Urteile des Unionsgerichtshofs gleichermaßen wie Gesetze auslegungsbedürftig sind und daher einer grammatischen, systematischen, genetischen und teleologischen Auslegung unterzogen werden müssen, um deren Aussagegehalt für zukünftige Rechtsfälle zu ermitteln.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wurde die vollständige Wiedererlangung der nationalen Souveränität angestrebt. Unter dem Schlagwort »taking back control« ging es insbesondere darum, die Hoheit des britischen Gesetzgebers über alle Rechtsgebiete zurückzugewinnen, die seit 1973 europarechtlich determiniert waren. Dennoch gilt im Vereinigten Königreich auch weiterhin in nicht unerheblichem Umfang europäisches Recht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit Anfang 2024 bestehende Rechtslage.
Ziel dieses Beitrags ist, eine mögliche Neuordnung der EU-Wirtschaftsverfassung ausgelöst durch die „Blüte“ der Notfallermächtigung des Art. 122 AEUV zu reflektieren.
Erstmals im Mai 2015 hat die Kommission nach lange verzögerter Reaktion auf die seit Sommer 2014 andauernde EU-Flüchtlingskrise das Grundprogramm einer umfassenden Migrationsagenda vorgelegt, zu dem in den Folgejahren bis September 2020 jährliche Variationspapiere und Initiativenzur Weiterentwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik der Union hinzukamen (unten II.). Bei der rechtlich wie politisch schwer einzuordnenden, vielfach intransparent gebliebenen Rolle der Kommission handelt es sich zweifellos auchum eine Krisenreaktion (unten I. und III.), wie der Kontext sowie humanitäre und logistische Maßnahmen zur Aufnahme schutzsuchender Migranten zeigen. Das komplexe Gesamtprogramm der Migrationsagenda geht aber unter anderem mit Fördermaßnahmen für arbeitssuchende Migrantenund Initiativen zur Familienzusammenführung über einespezifische Krisenreaktionspolitik weit hinaus. Ihm liegen eigene Politikziele der EU-Kommission zugrunde, die aus ihren Initiativ- und Programmpapieren zu ermitteln und auf ihre Vereinbarkeit mit einschlägigen Rechtsgrundlagen hinzu untersuchen sind.
Due to the ongoing discussion on the implementation of Central Bank Digital Currencies within the euro area, this article deals with questions regarding the practical implementation of a digital form of money as well as its legal nature. The paper focuses on competences and liabilities of the European Central Bank issuing a digital euro as legal tender in connection with the possible need harmonized legal framework de lege ferenda with respect to the private legal relationship between users and digital currency units.
Blockadeaktionen insbesondere von Klimaaktivisten und -aktivistinnen haben die Öffentlichkeit in den letzten Monaten immer wieder beschäftigt. Neben der Frage der polizei-, versammlungs- und strafrechtlichen Einordnung ist dabei auch diskutiert worden, ob die Handelnden zum Ersatz von polizeilichen Einsatzkosten herangezogen werden können. Die Problematik ist nicht neu und hat u.a. schon vor Jahrzehnten im Umfeld von Castor- Transporten eine Rolle gespielt. Ob Gebühren verlangt werden können, richtet sich nach den für die Polizeieinsätze maßgeblichen Regelungen. Im Regelfall wird es dabei um die Ausübung unmittelbaren Zwangs gehen und die Frage, ob insoweit Kostenermächtigungen vorhanden sind. Die Regelungen des Bundes und der Bundesländer unterscheiden sich z.T. erheblich. Der Beitrag beschreibt die Voraussetzungen der Erhebung von Polizeigebühren und bezieht dabei auch polizeipraktische Erwägungen ein.
Der Beitrag bilanziert die Entwicklungen an der Schnittstelle von Führung und Digitalisierung und zeigt neue Herausforderungen auf. Auf der Basis sozialer Konstruktionen aus verschiedenen Disziplinen wird dann ein Konzept für einen digitalen Neubau der Verwaltung anhand einer kreativen Inszenierung von Handlungsräumen und Projekten durch die Führung entwickelt.
Letztlich entscheidend für die digitale Leistungsfähigkeit des Staates sind nicht neue Gesetze, sondern dass die Menschen in den Behörden mit Überzeugung und Engagement die digitale Transformation vorantreiben. Der Personalentwicklung kommt daher eine wichtige Aufgabe für einen digitalen Kulturwandel in der Verwaltung zu. Der Beitrag zeigt dazu Möglichkeiten der Sensibilisierung und Aktivierung auf.
Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Demokratie und der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden derzeit zahlreiche Anstrengungen unternommen, auch die Kulturschaffenden und ihre Organisationen dafür zu aktivieren. Vor diesem Hintergrund erweist es sich als hilfreich, eine Bestandsaufnahme der Kulturförderung im Bereich der Länder vorzunehmen. Dabei fällt auf, dass nach Sachsen und Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr auch Niedersachsen ein allgemeines Kulturfördergesetz erlassen hat. Das führt zu der Frage, welcher Mehrwert mit solchen Gesetzen verbunden ist, welche Ansätze den bestehenden Gesetzen zugrunde liegen und wie sie sich zur Demokratieförderung verhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Gefahr einer Instrumentalisierung der Kulturförderung durch die Politik hingewiesen.
Dieser Beitrag setzt sich vor dem Hintergrund der jüngst auf Unionsebene verabschiedeten KI-Verordnung mit den Fragen auseinander, welche Behörden künftig wie einzurichten und auszustatten sind, um diesen Sekundärrechtsakt zu vollziehen und so operabel zu machen. Zudem geht die Abhandlung der Frage nach, ob bzw. inwieweit sich aus dem Verfassungsrecht ein Gebot zur Verwaltungsvollautomatisierung ableiten lässt.
Die dienstliche Beurteilung von Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung stellt seit jeher eine besondere Herausforderung für eine am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Bestenauslese dar. Der Beitrag untersucht am Beispiel ausgewählter dienstlicher Beurteilungsrichtlinien des Bundes und der Länder die materiellen Qualitätsstandards für die Beurteilung dieses Personenkreises im Spannungsfeld mit einer kritisch begleitenden Rechtsprechung. Abschließend werden alternative Formen der Leistungsmessung und Eignungsfeststellung für Führungskräfte diskutiert, die mit dem traditionellen Instrument der dienstlichen Beurteilung abgewogen werden.
Die polizei- bzw. ordnungsrechtliche Erfassung von Großveranstaltungen und der von ihnen ausgehenden bzw. mit ihrer Durchführung verbundenen Gefahren betrifft den Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge. Wie dieser Beitrag zeigt, stößt die klassische Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen aber nicht aufgrund angeblicher Limitationen des Begriffs der (konkreten) Gefahr an ihre Grenzen, sondern aufgrund der Reichweite der Veranstalterverantwortlichkeit. Möchte man dem Veranstalter über seine originäre Verantwortlichkeit hinausgehende Gefahrenvorsorgepflichten auferlegen – etwa die Erstellung eines Sicherheitskonzepts –, bedarf es nämlich besonderer gesetzlicher Gefahrenvorsorgenormen, die im Einzelfall verhältnismäßig auszugestalten und anzuwenden sind.
Durch die Nichtbeachtung zahlreicher Prinzipien des Gebühren- und Entgeltrechts haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren erhebliche Verstimmungen am Klavier öffentlichen Finanzgebarens im Bereich Rettungsdienst ergeben, die in der sogenannten Fehleinsatz-Problematik nachgerade lehrbuchartig ihren vorläufigen Höhepunkt finden.
Um die Grundrechte von Schulkindern auf ihrem Schulweg zu schützen, richten in jüngerer Zeit verschiedene Städte sogenannte Schulstraßen ein. Wochentags werden zu den zwei Tageszeiten des Unterrichtsbeginns und -endes einzelne schulnahe Straßen(-abschnitte) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Das Vorgehen dient zwei Zwecken. Einerseits können Schülerinnen und Schüler vor einer insbesondere durch den motorisierten Verkehr hervorgerufenen Unfallgefahr bewahrt werden. Andererseits hilft ein verkehrsberuhigtes Umfeld dabei, den Weg zur Schule autonom zu bestreiten und Verkehrstüchtigkeit auszubilden. Da es an einer expliziten Regelung zur Einrichtung von sogenannten Schulstraßen fehlt, besteht Anlass zu einer rechtlichen Einordnung.
Der Beitrag widmet sich der Herleitung der beamtenrechtlichen Verfassungstreue und untersucht, was unter der in den Beamtengesetzen formulierten Bekenntnispflicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret zu verstehen ist. Diese Frage hat angesichts zahlreicher aktueller Urteile in diesem Bereich, der Kehrtwende des Bundesverfassungsgerichts in der Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Jahr 2017 sowie den jüngsten gesetzgeberischen Aktivitäten von Bund und Ländern zum Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst zuletzt einen beträchtlichen Bedeutungszuwachs erfahren.
Tässä artikkelissa käsitellään lapsen henkilötietojen suojaa sekä tieto- ja viestintäteknologian käyttöä kunnan järjestämässä perusopetuksessa. Artikkelissa pohditaan, millaista suojaa yleinen tietosuoja-asetus edellyttää lapsen henkilötiedoille perusopetuksessa ja miten tuo suoja rajoittaa tieto- ja viestintäteknologian käyttöä perusopetuksessa.
Der Beitrag vergleicht die Rechtslage in Kanada und Deutschland in Bezug darauf, ob bzw. wie weit das Zeigen von religiösen Zeichen im öffentlichen Dienst erlaubt ist. Kanada bietet sich als Vergleichsobjekt besonders an. Denn dort sind mit der strengen Laizität in Québec und der liberalen Einstellung im übrigen Kanada, die religiöse Zeichen auch im öffentlichen Dienst zulässt, zwei gegensätzliche Ausprägungen religiös-weltanschaulicher Neutralität in einem föderalen Staatssystem verwirklicht. Der Vergleich kann Erkenntnisse bringen, um die seit der Änderung von BeamtStG und BBG im Jahr 2021 weiterhin bestehende Frage beantworten zu können, wie sich der Konflikt zwischen individueller Religionsfreiheit und Neutralitätspflicht des Staates in der Bundesrepublik lösen lässt.
Der Beitrag versucht, Aufgaben der in Deutschland kaum entwickelten Verwaltungsethik zu skizzieren. Aufbauend auf den historischen Erfahrungen des „administrativen Bösen“ und seiner vielen „Maskierungen“ sowie beispielhaft orientiert am fatalen Genehmigungsprozess der Loveparade 2010 wird eine solche Ethik als Bereitschaft und Fähigkeit der Verwaltung verstanden, sich ihrer institutionellen Integrität ebenso zu vergewissern wie über deren unterschiedliche Integritätsgefährdungen aufzuklären. Abschließend wird dieser ausdrücklich bescheidene Ansatz einer Verwaltungsethik mit Blick auf ihre Implementierung im Rahmen der Ausbildung konkretisiert.
The evolving landscape of climate change litigation within human rights frameworks presents a complex challenge for courts worldwide. Recent landmark decisions by international court and treaty bodies have expanded the jurisdiction of human rights courts to address climate-related disputes. However, the most recent case law of the European Court of Human Rights (ECtHR) emphasises the delicate balance between recognising the urgency of climate action and upholding the integrity of a regional human rights system. This article explores the ECtHR’s use of the living instrument doctrine in response to climate change-related legal claims. It submits that climate change cases highlight the circumscribed role of the European Convention on Human Rights (ECHR or the Convention) in dealing with the climate emergency and reveal the tension between addressing climate change impacts and maintaining the functioning of the European human rights system.
Tässä artikkelissa analysoidaan teknisen ohjeen suojaa suhteessa liikesalaisuusdirektiivin mukaiseen liikesalaisuuden suojaan. Artikkelissa analysoidaan myös immateriaalioikeuksien suojamuotojen päällekkäisyystilanteita ja kansallisen ja unionin oikeuden suhdetta kansallisen oikeuden syrjäyttämisvaikutuksen (pre-emption) näkökulmasta.
Explaining the various approaches to prostitution in the European Union (EU), this paper begins by
presenting the ideological underpinnings of prostitution policies. It also looks at the different
prostitution 'policy models' and the essential elements of the EU-level debate on prostitution. The
paper goes on to describe laws and policies in selected EU Member States, offering an overview of
the range of national frameworks in place.
Noora Lähteenmäki-Meriluoto, OTT. Lectio praecursoria Helsingin yliopiston oikeustieteellisessä tiedekunnassa 7.6.2024 pidetyssä väitöstilaisuudessa, jossa kirjoittaja puolusti väitöskirjaansa "Valvontarangaistus: uuden rangaistuslajin empiiristä ja kriminaalipoliittista arviointia". [---] Tutkimukseen on kerätty laaja empiirinen aineisto, joka on mahdollistanut valvontarangaistuksen tarkastelun eri näkökulmista. Tutkimukseen on ensin-näkin kerätty 1 001 valvontarangaistustuomiota, joiden perusteella on analy-soitu rangaistuskäytäntöä ja tuomioiden perusteluja. Tuomareita, syyttäjiä ja täytäntöönpanosta vastaavan Rikosseuraamuslaitoksen henkilöstöä on haas-tateltu. Syyttäjille on lisäksi toteutettu systemaattisempi kyselytutkimus. Myös valvontarangaistukseen tuomittujen kokemuksia on kartoitettu haastatteluin ja kyselyin.
Das Umgehen von Warteschlangen durch Vorteilszuwendungen an Gatekeeper stellt nicht bloß ein Fairnessproblem dar; es können dadurch auch Tatbestände des Korruptionsstrafrechts verwirklicht sein. Dies gilt insbesondere im Bereich staatlicher Einrichtungen, da aus dem Gleichheitsgrundsatz eine Gewährleistungsverantwortung für eine egalitäre Zugangsmöglichkeit zur öffentlichen Verwaltung erwächst. Der Beitrag untersucht, ob vor diesem Hintergrund der Betrieb sogenannter Fast Lanes beim Zugang zu polizeilichen Flughafen-Sicherheitskontrollen, die zahlungskräftigen Fluggästen die Möglichkeit einer zeitlichen Vorzugsbehandlung eröffnen, mit den Straftatbeständen der Amtsträgerkorruption (§§ 331 ff. StGB) in Konflikt gerät.
This case law overview comments on significant UK environmental law cases for the period 1 April 2023–31 March 2024 (with one exception where a High Court decision within that period was overturned on appeal just after it). It begins with an overarching introduction, which draws some general themes from our selection of cases, focussing on the breadth of environmental law and issues of public concern in public and private law disputes. It then addresses 12 significant cases concerning the accrual of causes of action in private nuisance, whether there is power to vary abatement notices in respect of statutory nuisances, climate change, habitats, flooding, cumulative environmental impact assessment, river basin management plans, storm overflow discharge reduction plans, Regulators’ Codes, and public rights on Dartmoor Commons. It ends with some final thoughts on this year’s cases and the year ahead.
Der Beitrag bietet eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Mikroplastik und legt hierbei den Fokus auf Produkthaftung, Haftung wegen Schutzgesetz- sowie Verkehrspflichtverletzung.
There is a long tradition of constitutionalising environmental protection in the People's Republic of China ('China'). This is illustrated, for example, by the constitutionalisation of the need to construct ‘ecological civilisation’ – a set of values and development concepts included in 2018 as part of constitutional amendments. Yet, the Constitution of China is often described as a constitution without constitutionalism. This article examines the constitutional environmental provisions in China, as well as the underpinning constitutional theories, to demonstrate how China enjoys environmental constitutionalism. This version of constitutionalism, however, is absent of rights and overwhelmingly enforced through state-based approaches, which means that it is distinct from the rights-based and courts-centred versions of liberal constitutionalism. This study thus exemplifies how constitutional practices may adopt different formulations and environmental constitutionalism exists without being committed to liberal principles.
Die Bundesrepublik Deutschland möchte 2045 klimaneutral sein. Die unmittelbare Rechtsquelle dieses Ziels ist das deutsche Bundesklimaschutzgesetz. Dahinter allerdings steht das Unionsrecht mit seinem effet utile sowie nationales Verfassungsrecht mit seiner Dritt- und generellen Ausstrahlungswirkung. Der nachfolgende Aufsatz zeigt auf, dass und wo das Prinzip der Klimaneutralität Eingang in das Privatrecht findet. Analysiert werden das bürgerliche Recht, das Lauterkeitsrecht, sowie das Unternehmensrecht.
Uterus transplantation (UT) is a surgical procedure that seeks to correct absolute uterine infertility. As such, it is coupled with assisted reproductive technologies (ART). Currently performed as an investigational procedure in France, this technique could be subject to a legal framework in the future. Given its specificities, the French legislator will need to state their position on several matters. Regarding the donor, they will need to determine whether the benefits for the infertile woman justify exposure of a living person to the risks of the removal procedure. If necessary, they will have full freedom to set the criteria for selecting the living donor based on age, the existence or not of past pregnancies or the nature of the donor-recipient relationship. On the other side, the conditions for becoming a recipient should be consistent with the existing rules for ART. Other considerations could include age and past pregnancies again. Lastly, the legislator will also need to address the possible desire for UT without the endpoint of pregnancy.
The public health insurance in Germany will face huge economic challenges in the upcoming years. New diagnostic and therapeutic methods as well as the demographic change contribute to constantly rising expenditure. Although incentives for health-promoting behaviour or financial sanctions for an unhealthy lifestyle have been already discussed in the past, there has been a general reluctance to legally establish corresponding mechanisms for fear of eroding solidarity and increasing state control. In the course of the Coronavirus pandemic however, a stronger awareness rose to the fact that personal health-related life choices can have a huge impact on the stability of the healthcare system including public health insurance. Not only in Germany but throughout much of Europe, the pandemic led to a new and more fundamental debate about the relationship between individual responsibility for personal health and the wider responsibility for public health assumed by the community of solidarity.
This document discusses a case before the European Court of Human Rights regarding the right to assisted suicide. The court examines the state's obligations and the applicant's interest in assisted suicide, ultimately concluding that the criminal prohibition on assisted suicide in Hungary is justified. The text also provides summaries of legal cases on assisted suicide in the UK, Germany, Italy, and Canada, highlighting different approaches and outcomes in these countries.
Mental health legislation is a cornerstone to ensure that individuals with severe mental illness access proper care and treatment. Each country establishes their own legislation. We aimed to compare the Portuguese and Irish Mental Health Acts (MHAs). We reviewed the respective MHA and the literature. While the definition of mental disorder is similar in general, who, where, when and how one can be detained differ. Judges decide on detentions in Portugal, while consultant psychiatrists may do so in Ireland. Community-based compulsory treatment is possible and used in Portugal while it is not possible in Ireland. Pros and cons of each approach are discussed with a reflection on the protection of human rights. Further theoretical and empirical studies comparing systems in different jurisdictions would be helpful to deepen our understanding of the legislation and guide on how to better serve individuals with severe mental illness.
This contribution examines the compatibility of mandatory vaccination with the European Convention on Human Rights (ECHR) through an analysis of the relevant ECHR rights and related case law of the European Court of Human Rights (ECtHR). By focusing on Article 8 (Right to Private Life), Article 2 (Right to Life) and Article 9 (Freedom of Thought, Conscience and Religion) ECHR, we formulate conditions under which mandatory vaccination legislation is justified. With that, this analysis aims to provide national legislators with guidance on responsible legislative policy. Additionally, this article discusses the legal framework underlying the Dutch vaccination policy, including developments therein since COVID-19. Furthermore, the role of the European Union in the context of vaccination is briefly discussed. The importance of an extensive societal and parliamentary debate before implementing a mandatory vaccination policy is stressed, as is the need for proportionality in enforcement.
Anonymous gamete donation creates a specific conflict between human rights and public interests under Article 8 of the ECHR. This was first assessed in the ECtHR's landmark decision in Gauvin-Fournis and Silliau v. France of 7 September 2023. This article critically analyses this judgment, taking into account the European legal framework for anonymous gamete donation, the recommendations of the competent authorities and the previous case law of the ECtHR on the right to know one's biological origin as an integral part of one's identity that is protected under the right to private and family life.
»Im Kampf sollst du dein Recht finden!« forderte Jhering 1872. Heute befremdet das nicht nur, es erscheint auch als weltfremd. Dass Bürger ihre Rechte um jeden Preis verteidigen, erwartet niemand. Kämpfen sie doch einmal, überlasten sie die Gerichte. Der Beitrag erkundet, vor welche Aufgabe Massenverfahren den Zivilprozess stellen. Von dieser Warte aus wird das im Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz und ein im Dezember im Rechtsausschuss diskutiertes Leitentscheidungsverfahren beleuchtet.
Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch Deutschland auf das Verwaltungsprozessrecht. Das Übereinkommen sieht bestimmte gruppenspezifische Rechte für indigene Völker vor. Aufgrund der internationalen Verflechtungen sind unabhängig von der Existenz indigener Völker in Deutschland Konstellationen denkbar, in denen die Rechte aus dem Übereinkommen vor deutschen Verwaltungsgerichten zum Tragen kommen. Der gruppenbezogene Menschenrechtsschutz stellt das individualrechtlich geprägte deutsche Rechtsschutzsystem vor gewisse Herausforderungen, die eine völkerrechtskonforme Auslegung des Prozessrechts erforderlich machen.
Gebieten die EMRK und das Grundgesetz die Öffentlichkeit des Schiedsverfahrens, wenn eine der Vertragsparteien bei Abschluss der Schiedsvereinbarung „den Vertragsinhalt faktisch einseitig“ bestimmen konnte? Der Beitrag untersucht die potenziellen Auswirkungen des Pechstein-Beschlusses des BVerfG und der vorausgehenden Entscheidung des EGMR auf die Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Der Fokus liegt dabei auf Schiedsklauseln in AGB sowie in den Vertragsbedingungen marktbeherrschender Unternehmen. Im Ergebnis sollte das Recht auf eine öffentliche mündliche Verhandlung trotz der großzügigen Formulierung des BVerfG auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit beschränkt bleiben.
Am 31.5.2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den internationalen Erwachsenenschutz vorgelegt. Der Vorschlag ist eng mit dem Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (ErwSÜ) verzahnt. Der Verordnung soll deshalb ein Ratsbeschluss beigefügt werden, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, Vertragsparteien des ErwSÜ zu werden oder zu bleiben. Im vorliegenden Beitrag werden der Verordnungsentwurf und sein Verhältnis zum ErwSÜ analysiert.
Das Einfrieren russischer Währungsreserven durch die EU in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die andauernde politische Diskussion über eine darüber hinausgehende Nutzbarmachung dieser Gelder zur Unterstützung der Ukraine werfen grundsätzliche Fragen zur Bedeutung und Reichweite völkerrechtlicher Grundprinzipien in Bezug auf staatliche Währungsreserven auf. Der Beitrag nimmt diese Entwicklung zum Anlass, um allgemein zu fragen: Wie werden staatliche Währungsreserven von völkerrechtlichen Grundprinzipien wie der Staatenimmunität, der Unverletzlichkeit, dem Interventionsverbot sowie Regelungen zum Eigentumsschutz erfasst und vor Immobilisierung, Enteignung und Konfiskation durch andere Staaten im Zuge von Wirtschaftssanktionen geschützt?
Täisteksti saab lugeda siit.
Dem Grundgesetz wird eine Erfolgsgeschichte attestiert, für die auch seine Sprache verantwortlich gemacht wird. Die Verfassungsväter und -mütter haben bei der Abfassung des Grundgesetzes viel Wert auf sprachliches Gelingen gelegt. Wird der Erfolg der Grundgesetzsprache danach beurteilt, wie gut sie die Funktionen der Verfassung unterstützt, kommt es darauf an, ob die Sprache klar, verständlich, einnehmend und entwicklungsoffen ist. Hier wird an fünf Beispielen illustriert, vor welche Herausforderungen die Suche nach der geeigneten Verfassungssprache stellt.
Die amtliche Statistik führt trotz ihrer eminenten praktischen Bedeutung ein rechtswissenschaftliches Schattendasein. Sie ist ein praktisch höchst erfolgreiches Modell des kooperativen Föderalismus. Gerade wegen der vielfältigen Verflechtungen zwischen Unions-, Bundes-, Länder- und Kommunalebene bewegt sich der „Statistische Verbund“ aber in einer verfassungsrechtlichen Grauzone. Wie in einem Brennglas konzentrieren sich hier die Gegenwartsprobleme des deutschen Föderalismus – sowohl der Gesetzgebungs- als auch der Verwaltungskompetenzen im Grundgesetz. Dabei erweist sich die Gesetzgebungs- und Verwaltungswirklichkeit im Statistikrecht als leistungs- und zukunftsfähiger als die verfassungsrechtlichen Vorgaben – und weist so mögliche Wege für eine Reform der Art. 87ff. GG.
Die Geschichte der Grundrechte des Grundgesetzes in den letzten 75 Jahren ist die Geschichte ihrer beständigen Expansion: zunächst ihrer Extensivierung, Intensivierung und Pluralisierung, sodann ihrer Supranationalisierung und schließlich, jüngst, ihrer Temporalisierung. Diese durchaus unterschiedlichen, in ihrer Auswirkung aber ganz ähnlichen Prozesse zeichnet der Beitrag nach.
[---] Die Analyse „französischer Sichtweisen“ könnte das deutsche Verfassungs-recht als bloßes „ausländisches Recht“ betrachten, sodass das Bundesverfas-sungsgericht in seiner Eigenschaft als zentraler Akteur des deutschen Rechts- und Verfassungssystems wahrgenommen und in ihm „das Herzstück des Staatsgefüges in der Bundesrepublik Deutschland“ gesehen würde, zu dem es kein gleichwertiges französisches Gegenstück gebe. Jedoch bestünde dabei die Gefahr einer zu stark beschreibenden Darstellung, die im Ergebnis für einen deutschen Leser nur einen geringen Erkenntnisgewinn böte. Daher ist es angezeigt, den Blickwinkel um zwei Ebenen zu weiten: eine rechtsverglei-chende deutsch-französische und eine europäische. [---]
Tässä artikkelissa perehdytään oikeusvaltion käsitteeseen niin Suomen lainsäädännössä kuin ylikansallisessa Euroopan neuvoston ja EU:n sääntelyssäkin. Erityisesti tarkastelun kohteena on oikeusvaltioperiaate tuomioistuinten riippumattomuuden ja puolueettomuuden näkökulmasta. Lisäksi artikkelissa käydään läpi suomalaisten tuomioistuinten riippumattomuuteen ja puolueettomuuteen liittyviä näkökohtia Euroopan neuvoston piirissä toimivan Venetsian toimikunnan laatiman oikeusvaltion tarkistuslinjan valossa.
Im letzten Jahrzehnt sind demokratisch gewählte und parlamentarisch verantwortliche Mitglieder der Bundesregierung einer im internationalen Vergleich bemerkenswerten verfassungsrechtlichen Beschränkung unterworfen worden. Bundeskanzler und Bundesminister dürfen sich in amtlicher Funktion nicht mehr „in parteiergreifender Weise“ äußern. Das gilt unabhängig von Form, Inhalt, Medium, Wirkung und Zeitpunkt. Das Verbot ist weder spezifisch auf den Wahlkampf zugeschnitten noch statuiert es äußere Grenzen der politischen Auseinandersetzung.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Parlamentspräsidenten und ihre Vertreter überhaupt abgewählt werden können. Durch den gegen die Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau gerichteten Abwahlantrag hat diese Frage praktische Bedeutung gewonnen. Mit weiteren Abwahlanträgen auch in den Ländern ist zu rechnen.
Der Beschluss des BVerfG vom 6. Februar 2024 zur Zulässigkeit einer Sperrklausel für das EU-Parlament ist Anlass, die verfassungstheoretischen Implikationen des Europawahlrechts im Licht aktueller Entwicklungen zu reflektieren. Die Abgeordneten werden »in Deutschland«, nicht als »deutsche Abgeordnete« gewählt. Das EU-Parlament repräsentiert heute daher die Unionsbürgerschaft, nicht die Staatsvölker der Mitgliedstaaten. Diese These entspricht dem seit 2009 geltenden Vertragsrecht, wird aber weiterhin bestritten. Der Beitrag untermauert sie auch mit Argumenten aus dem französischen und britischen Verfassungsrecht, die in den deutschen Diskussionen bislang nicht präsent sind.
Die zwischenzeitlich totgesagte Drei-Stufen-Lehre zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte hinsichtlich gesetzgeberischer Tatsachenfeststellungen und Prognosen feiert spätestens seit 2020 ein regelrechtes Comeback in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Prominent kam sie in den drei Coronaurteilen zum Einsatz und bestimmte dort die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Handhabung der Drei-Stufen-Lehre in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu werfen, wobei dieser Beitrag die neueren Entscheidungen analysiert und der Frage nachgeht, ob die Probleme, die zur damaligen Aufgabe der Drei-Stufen-Lehre führten, heute gelöst sind.
Der Beitrag vergleicht die Rechtslage in Kanada und Deutschland in Bezug darauf, ob bzw. wie weit das Zeigen von religiösen Zeichen im öffentlichen Dienst erlaubt ist. Kanada bietet sich als Vergleichsobjekt besonders an. Denn dort sind mit der strengen Laizität in Québec und der liberalen Einstellung im übrigen Kanada, die religiöse Zeichen auch im öffentlichen Dienst zulässt, zwei gegensätzliche Ausprägungen religiös-weltanschaulicher Neutralität in einem föderalen Staatssystem verwirklicht. Der Vergleich kann Erkenntnisse bringen, um die seit der Änderung von BeamtStG und BBG im Jahr 2021 weiterhin bestehende Frage beantworten zu können, wie sich der Konflikt zwischen individueller Religionsfreiheit und Neutralitätspflicht des Staates in der Bundesrepublik lösen lässt.
The Work-Life Balance (WLB) Directive has created for the first time at European Union (EU) level a right to paternity leave and effective incentives for fathers to make use of the right to parental leave. The goal of this Directive is to correct the imbalance of the previous EU model on child-related leave, with the ultimate aim of achieving a more equal sharing of leave between men and women, improving the situation of women in the labour market, and eventually achieving more equality both at home and at work.
This article examines twenty-seven EU national systems of child-related leave to ascertain to what extent they fit in the new EU model and are gender-balanced. National data shows that, despite the new rights and incentives created for fathers, there is a widespread maternalist approach, with lengths of maternity leave far longer than those of paternity leave and few well-paid daddy months of parental leave. Finally, it suggests some ideas on how the EU can bring closer national rights of mothers and fathers, both in terms of entitlements and actual use, and advocates an egalitarian approach under which both parents have equal real chances to spend time with their children.
Groß ist die Euphorie bei der Gründung einer Stiftung, wenig hört man von ihrem Ende. Das scheint sich auf die juristische Literatur zu übertragen: Mit liebevoller Detailfreude widmet sie sich der Gründung und den Rechtsfragen, die sich im Leben der existierenden Stiftung stellen. Stiefmütterlich behandelt sie Auflösung und Aufhebung der Stiftung. Mit der Nordstream-2- Stiftung und ihrer politisch (ursprünglich) gewollten Aufhebung hat man nun ein markantes Beispiel vor Augen, welche komplexen Fragen sich hier stellen.
Contemporary labour law scholarship places the relationship between employers and employees at the heart of its analysis, mostly disregarding relations between workers, especially if they belong to different organizations. This article argues that such an approach is one-dimensional and misses a central aspect of the experience of being a worker. It argues that the increasing complexity of the modern workplace requires a coherent scholarly account of this additional dimension of workplace dynamics.
Attempting to address this blind spot, the article suggests conceptualizing worker-to-worker relations as a type of community: the ‘Worker-Community’. This new paradigm advances our understanding of the special characteristics, including duties and obligations, of relations between workers. The article further examines the range of potential legal implications of this model, from bullying and sexual harassment to the unregulated practice of underbidding in the gig or platform economy.
Recent developments in the gig or platform economy have generated unprecedented interest in strategic litigation, raising important theoretical questions about what qualifies litigation as strategic and what strategic litigation means for collective action. This article draws on the existing debate on strategic litigation and mobilization for riders’ rights to highlight an important dimension of the practice: namely, the intermediary role played by lawyers between what happens in and outside the courts, as they translate social claims into legal ones. It maps litigation efforts, situating them in a wider context of collective action, and takes advantage of the privileged viewpoint that lawyers provide on litigation to address two crucial questions: the ‘why’ question, which concerns the objectives underlying strategic litigation, at least as perceived by lawyers, and the ‘how’ question, which aims to explore the way the strategy is designed and implemented, as well as the relations between lawyers and trade unions in terms of decision-making.
The Covid-19 pandemic contributed to an unprecedented expansion of remote work across European countries, transforming what was once a marginal form of work into a new ‘normal’, particularly in its hybrid form. While bringing advantages for both employers and workers, remote work is also associated with some negative impacts on workers’ rights and well-being, including isolation, overtime, stress and difficulties to socialize and organize collectively.
This paper explores post-pandemic changes in the regulation of telework in selected European Union (EU) Member States, in an attempt to identify common trends and obstacles in coping with the challenges outlined above. The analysis, attentive to the articulation of different legal sources and regulatory levels, focuses on four areas that are particularly relevant for the regulation of working from home: health and safety; working time; the right to disconnect; and privacy. The five jurisdictions examined – Italy, Spain, France, Luxembourg and Sweden – are representative of different models in the regulation of remote work within the EU.
The paper argues that the current regulation of remote work arising from different legal sources and regulatory levels, while offering flexibility to adapt to its specificities, falls short of ensuring a coherent and comprehensive legal framework. This leaves unaddressed some of the challenges raised by the extensive recourse to remote work, giving rise to the need for a more targeted and holistic approach in regulation at different levels.
In den vergangenen Jahren wurden die Informationspflichten des Verbrauchervertragsrechts sukzessive erweitert, um den Risiken für die Verbraucher im digitalen Zeitalter wirksam zu begegnen. Anbieter von Online-Marktplätzen müssen nun unter anderem Informationen über die wichtigsten Parameter bereitstellen, die für das Ranking der den Verbrauchern präsentierten Angebote ausschlaggebend sind. Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, wenn der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde. Dies steht jedoch in Kontrast zu der seit langem kritisierten „Informationsüberflutung“, die es Verbrauchern gerade nicht ermöglicht, wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag die Funktionen vorvertraglicher Informationspflichten im digitalen Zeitalter und entwickelt Anregungen für eine Reduzierung der Informationsinhalte de lege ferenda.
Der durch die französische Vertragsrechtsreform von 2016 und 2018 neu eingeführte Art. 1223 des Code civil räumt dem Gläubiger in jedem entgeltlichen Vertrag ein Minderungsrecht ein, falls der Schuldner die ihm obliegende Leistung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dieses allgemeine Minderungsrecht hat Vorbildcharakter für andere europäische Rechtsordnungen, doch wirft es auch Probleme auf, deren Lösungen nicht einfach aus den Lehren der Minderungsrechte des besonderen Vertragsrechts hergeleitet werden können.
Wer beim Ringen um den Preis den Gegner in seine Karten blicken lässt, hat bald verspielt – so heißt es treffend in einer BGH-Entscheidung. Es gehört zu den ehernen Grundsätzen des Verhandelns, dem Gegner nicht direkt zu offenbaren, was man maximal zu zahlen bereit wäre. Doch was gilt, wenn ein Marktplatzbetreiber diesen Grundsatz aushebelt, indem er der einen Marktseite Einblick in die Zahlungsbereitschaft der Marktgegenseite gewährt? Deutschlands führende Immobilienplattform ermöglicht Vermietern mithilfe einer sogenannten Nachfragekalkulation, den Mietzins für eine Wohnung anhand der Angaben zu optimieren, die Wohnungssuchende gegenüber der Plattform machen – wozu auch die gewünschte Maximalmiete gehört. Der Beitrag diskutiert ökonomische Auswirkungen sowie rechtliche Grenzen dieser Praxis.
Im neuen Kaufrecht bildet die Beschaffenheitsvereinbarung als Teil der subjektiven Anforderungen auf gleicher Rangstufe mit den objektiven Anforderungen den in § 434 BGB verankerten Sachmangelbegriff. Das wirft verstärkt die schon im alten Recht streitige Frage auf, ob die von der Rechtsprechung bislang angenommene Sonderstellung der Beschaffenheitsvereinbarung sowohl mit Blick auf die Voraussetzungen für ihr Zustandekommen als auch die Rechtsfolgen im Fall ihrer Verletzung gerechtfertigt ist. Nicht nur (aber auch) hinsichtlich der Abgrenzung zur Beschaffenheitsvereinbarung ist darüber hinaus der in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Begriff der Beschaffenheitsgarantie weiterhin klärungsbedürftig.
Tässä artikkelissa tutkitaan naisliikkeen suhdetta oikeusavun syntyyn ja alkuvaiheisiin 1800-luvun lopun Suomessa. Aihetta tarkastellaan myös osana kansainvälistä kontekstia, jossa nähdään naisasialiikkeen kiinnostus oikeuden saatavuutta ja oikeusapua kohtaan.