Die zwischenzeitlich totgesagte Drei-Stufen-Lehre zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte hinsichtlich gesetzgeberischer Tatsachenfeststellungen und Prognosen feiert spätestens seit 2020 ein regelrechtes Comeback in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Prominent kam sie in den drei Coronaurteilen zum Einsatz und bestimmte dort die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Handhabung der Drei-Stufen-Lehre in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu werfen, wobei dieser Beitrag die neueren Entscheidungen analysiert und der Frage nachgeht, ob die Probleme, die zur damaligen Aufgabe der Drei-Stufen-Lehre führten, heute gelöst sind.