Recht und Rechtswissenschaft können systembedingt jedoch recht eigene Vorstellungen davon entwickeln, welche individuellen und kollektiven Faktoren für eine breite öffentliche Akzeptanz wohl relevant sein mögen und durch welche institutionellen, prozeduralen und materiellen Regelung Akzeptanz generiert werden kann. Für eine erfolgversprechende Ausgestaltung des Klimarechts ist es daher ratsam, diese Vorstellungen einmal mit den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen und umweltpsychologischen Akzeptanzforschung zu konfrontieren und kritisch zu prüfen, was sich hieraus für die rechtliche Ausgestaltung akzeptanzfördernder Klimaschutzregulierung lernen lässt. Zu diesem Zwecke richtet der vorliegende Beitrag in einem ersten Schritt seinen Blick zunächst auf die Erkenntnisse der Umweltpsychologie und Sozialwissenschaften und befragt sie nach den wesentlichen Faktoren, die für die Akzeptanz klima-politischer Maßnahmen relevant sind und wie diesen Faktoren bei der verwaltungs-rechtlichen Ausgestaltung des Klimarechts Rechnung getragen werden kann (II.). Vor diesem Hintergrund wird in einem zweiten Schritt sodann auf ausgewählte Regelungselemente eingegangen, die das Klimarecht auf der abstrakten Koordinationsebene der Klimaschutzgesetze und Rahmeninstrumente bereits heute bereithält, um Akzeptanz für den Transformationsprozess in seiner Gesamtheit zu fördern (III.).