Der Beitrag gibt einen Überblick über die Auswirkungen des MoPeG im Bereich der Gesellschafterhaftung. Der Gesetzgebungsprozess lässt hierbei ausdrücklich den Wunsch erkennen, kautelarjuristisch notwendig werdende Umwege entbehrlich zu machen. Wie nachfolgend gezeigt wird, kann das MoPeG diese Aufgabe nicht vollständig erfüllen.



