Das deutsche Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) setzt auf einen innovativen Typus der Horizontalwirkung internationaler Menschenrechte, der deutsche Unternehmen mit staatsähnlicher Schutzpflicht und Deutungshoheit versieht und menschenrechtliche Pflichten mittels privater Vertragsbeziehung – ohne korrelierende Rechtspositionen auf Opferseite, insoweit objektiviert – ins Ausland weiterreicht. Der Aufsatz skizziert völkerrechtliche und auf die Grundrechtsberechtigung der betroffenen Unternehmen bezogene Folgeeffekte dieses neuen Ansatzes.