Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Ausgangssperre der sog. Bundesnotbremse mit einstweiliger Anordnung zu beanstanden oder gar außer Kraft zu setzen. Bei diesem Beschluss handelt es sich um die substantiellste Äußerung des Gerichts zu den Pandemiemaßnahmen. Vorherige Beschlüsse waren sehr viel kürzer und erschöpften sich meistens in Fragen der Zulässigkeit. Diesem Beschluss kommt daher eine Orientierungswirkung zu. Der Aufsatz analysiert die Entscheidung: Was sind die Entscheidungsrestriktionen im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG? Wählt der Senat den richtigen, auf den Fall passenden Maßstab? Wird der Senat dem gewählten Maßstab mit seiner Prüfung gerecht? Die Analyse zeigt, dass der Beschluss weder prozessual, noch materiellrechtlich noch im Hinblick auf die Folgenabwägung überzeugt. Unter dem Deckmantel des einstweiligen Rechtsschutzes führt das BVerfG ein Notstandsrecht ein, das die Verfassung aber nicht kennt.