Der Beitrag versucht anhand, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszuloten, wo die Grenzen des Verfassungswandels angesichts des technischen Fortschritts liegen. Er betrachtet zunächst, wie das Grundgesetz den Menschen und sein Zusammenleben begreift. Darauf aufbauend zeigt er verrückbare und (vermeintlich) unverrückbare Grenzen im Verfassungsgefüge auf. Schließlich identifiziert er Probleme, die der durch den technischen Fortschritt bedingte gesellschaftliche Wandel bezogen auf diese Grenzen aufwirft.