Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs behalten Prozesshandlungen des Nebenintervenienten ihre Wirksamkeit, auch wenn die Unzulässigkeit der Nebenintervention rechtskräftig festgestellt wurde.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs behalten Prozesshandlungen des Nebenintervenienten ihre Wirksamkeit, auch wenn die Unzulässigkeit der Nebenintervention rechtskräftig festgestellt wurde.